Der Trainingsraum an der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule Bochum-Wattenscheid

Intentionen (Entwurfsfassung)

Im Folgenden ein kurzes Beispiel, wie ein Besuch im Trainingsraum abläuft:

Schüler X stört den Unterricht, wird vom unterrichtenden Lehrer ermahnt, stört trotzdem weiter und wird als Konsequenz in den Trainingsraum geschickt.

Der Schüler bekommt nun ein "Überweisungsformular", auf dem vom Lehrer u.a. die Art der Störung vermerkt wird. Dies hilft beim nächsten Schritt, dem Ankunftsgespräch im Trainingsraum.

Der Schüler führt dieses Ankunftsgespräch mit der im Trainingsraum anwesenden Lehrerin. Danach bekommt er Zeit, sich schriftlich zu seiner Unterrichtsstörung zu äußern, und zu notieren, wie er sich in Zukunft im Unterricht verhalten möchte.

Die Trainingsraumlehrerin kontrolliert die Notizen und hilft dem Schüler bei sprachlichen Schwierigkeiten, bis der verfasste Text den Ansprüchen genügt.

Anschließend kehrt der Schüler in den laufenden Unterricht zurück. Die im Trainingsraum verfassten Unterlagen zeigt der Schüler bei nächster Gelegenheit dem Lehrer, der ihn in den Trainingsraum geschickt hat.

Die Ausführungen des Schülers zum Verhalten im Unterricht und den uberlegten zukünftigen Zielen können entweder vom Lehrer  akzeptiert werden (sie gehen dann dem Klassenlehrer zu) oder aber abgelehnt werden, falls sie nicht ausreichend sind. Im Falle einer Ablehnung muss der Schüler den Trainingsraum sofort erneut aufsuchen, um seine Ausführungen in Ruhe zu überarbeiten.

Mehrfache Besuche im Trainingsraum
Die einzelnen Besuche der SchülerInnen im Trainingsraum werden vom den anwesenden LehrerInnen notiert, so dass sich nachvollziehen lässt, wie häufig SchülerInnen den Trainingsraum in Anspruch nehmen.

Die Eltern werden dabei durch Briefe über den jeweils dritten, sechsten, neunten usw. Besuch ihres Kindes im Trainingsraum unterrichtet, wobei nach dem dritten Besuch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer empfohlen wird, nach dem sechsten Besuch aber ein Beratungsgespräch mit der Abteilungsleitung in Anspruch genommen werden muss.

Besucht ein Schüler oder eine Schülerin im Extremfall den Trainingsraum am selben Tag dreimal wegen unterschiedlicher Unterrichtsstörungen, so wird davon ausgegangen, dass seitens des Schülers/der Schülerin kein Interesse besteht, den Unterricht in akzeptabler Form zu nutzen. Der Schüler bzw. die Schülerin wird in diesem Fall von der Schulleitung nach Hause geschickt, und darf erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn er/sie gemeinsam mit den Eltern ein Rückkehrgespräch in der Schule geführt hat. Die nächste Möglichkeit für ein solches Gepräch ist immer um 9 Uhr am auf die Unterrichtsfreistellung folgenden Tag.

SchülerInnen werden ebenfalls nach Hause geschickt, wenn sie die Arbeitsatmosphäre im Trainingsraum stören oder den Trainingsraum nicht aufsuchen, obwohl sie von einem Lehrer oder einer Lehrerin dorthin geschickt wurden. Auch hier ist ein Rückkehrgespräch mit den Eltern in der Schule verpflichtend, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können.