Jeder Benutzer trägt durch seine Mithilfe dafür
Sorge, dass nachfolgende Benutzer erfolgreich arbeiten und lernen können. Jeder noch so
gut gemeinte Eingriff in die Voreinstellungen stellt in erster Linie eine Veränderung
dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und damit störend wirkt.
Vorschläge zu technischen oder organisatorischen
Verbesserungen im Netzwerk werden vom Administrator gerne entgegengenommen.
Die Arbeitsstationen sind nach dem Gebrauch
ordnungsgemäß herunterzufahren, damit sichergestellt ist, dass die Benutzer ordentlich
vom Netzwerk abgemeldet sind.
Stühle, Tastaturen und Mäuse sind ordentlich am
Tisch zu hinterlassen, damit die Reinigungskräfte ungehindert ihren Dienst versehen
können.
Das Essen und Trinken ist im Multimedia-Klassenraum
nicht gestattet.
Benutzer, die vorsätzlich gegen die Benutzerregeln
verstoßen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Aufsicht
Die Aufsicht der im Multimedia-Klassenraum
arbeitenden SchülerInnen ist jederzeit sicherzustellen.
Oberstes Ziel ist ein technisch störungsfreier
Betrieb. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen auftretende Fehler mit der
entsprechenden Fehlermeldung dem Administrator mitgeteilt werden.
SchülerInnen der Sek. I dürfen sich nicht
unbeaufsichtigt im Multimedia-Klassenraum aufhalten und müssen des Raumes verwiesen
werden.
KollegInnen, die SchülerInnen der Sek. II, mit
Aufgaben im Multimedia-Klassenraum betrauen, überwachen die ordnungsgemäße Beendigung
der Arbeiten und tragen die Verantwortung für evtl. auftretende Fehlbedienungen und
Beschädigungen, die wäh-rend ihrer Abwesenheit auftreten. Die Aufsicht muss deshalb
erreichbar sein.
Die Lehrkräfte sollten im Falle von Beschädigungen
rekonstruieren können, welcher Schüler an welchem PC gearbeitet hat.
Zur Sicherstellung von planbaren Auslastungen des
Multimedia-Klassenraums müssen Reservierungen für Unterrichtsreihen frühzeitig beim
Administrator angemeldet werden.
Software und Installation
Ohne Rücksprache dürfen keine Veränderungen bzw.
Neuinstallationen an der Software-Ausstattung vorgenommen werden.
Auch aus Gründen des Lizenzrechts und wegen
Virengefahren ist es nicht gestattet, Programme von zu Hause mitzubringen und diese auf
den Rechnern zu installieren.
Neuinstallationen werden zentral in Absprache mit dem
Administrator vorgenommen.
Benutzer, die unbefugt lizensierte Software von den
Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich vor dem Gesetz strafbar und
können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Downloads
Das Herunterladen von Dateien aus dem Internet
(Download) ist nur mit der Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft zulässig. Für
Downloads sollten vorzugsweise Zeitpunkte gewählt werden, an denen der Internetzugang und
die Netzgeschwindigkeit nur durch wenige Benutzer belastetet ist.
Versenden von Informationen ins Internet
Werden Informationen ins Internet versandt, geschieht
dies unter der Domäne bzw. dem Namen der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule. Jede
versendete Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer und
-betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule in
Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internet-Zugang
der Maria Sibylla Merian-Gesamtschule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die
dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
Disketten und Viren
Der Einsatz von Disketten ist nur dann gestattet,
wenn die/der unterrichtende KollegIn dies den SchülerInnen erlaubt. Der Einsatz von
Disketten ist auf das notwendige Maß zu beschränken, damit die Virengefahr minimiert
wird.
Drucken
Das Drucken von Dokumenten und Bildern ist nur nach
vorheriger Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft gestattet. Um die Druckkosten
gering zu halten, ist vor dem Ausdrucken die Seitenansicht am Bildschirm zu kontrollieren.
Datenschutz und Datensicherheit
Hinweis: Alle auf dem Netzwerk befindlichen Daten
(einschl. persönlicher Daten) un-terliegen dem Zugriff des Netzwerkadministrators.
Im Netzwerk sind die Systembereiche und persönlichen
Bereiche durch Passwörter geschützt. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen
unbefugte Zugriffe sind diese geheim zu halten. Die Passwörter sollten vorzugsweise aus
Buchstaben und Zahlenkombinationen bestehen und öfters gewechselt werden.
Ein Rechtsanspruch der Benutzer auf den Schutz
persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Maria Sibylla
Merian-Gesamtschule besteht nicht.
Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet
übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen
im Internet kommt einer Öffentlichmachung gleich.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben
dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen
disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Insbesondere der Missbrauch des Internet-Zugangs kann
schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.